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Härtefallfonds

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⏰📅Reminder:

Die Zuwendung von 2.500 Euro (in einigen Bundesländern sogar 5000€) aus dem sogenannten „Härtefallfonds“ für Spätaussiedler:innen und jüdische Kontingentflüchtlinge in Rente kann noch bis zum 30. September beantragt werden.

Mitte November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen festgelegt, um die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds zu schaffen. Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in der ehemaligen DDR oder in ausländischen Herkunftsgebieten verbracht haben und deswegen in ihrer gesetzlichen Rente eine Benachteiligung erfahren. Die betroffenen Menschen können unter bestimmten Vorraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung erhalten, wenn sie mit der gesetzlichen Rente nahe bei der Grundsicherung liegen.

Die Leistung wird jedoch nur auf Antrag ausgezahlt. Ein Antrag kann daher noch bis 30. September 2023 gestellt werden. Die Formulare können postalisch oder online hier angefordert werden.

Weitere Informationen zum Härtefallfonds gibt es hier.

Diesen Beitrag haben wir auch in russischer Sprache verfasst. Ihr könnt ihn hier finden.

Du möchtest gerne mehr über Russlanddeutsche lesen? Hier geht es zu unserem Text Das Versprechen von einer besseren Zukunft: (Spät-)Aussiedler:innen und der deutsche Arbeitsmarkt von Viktoria Morasch.

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